Fördermöglichkeiten für die Ausbildung von Geflüchteten

Die Thematik der Förderungsmöglichkeiten für die Ausbildung von Geflüchteten beschäftig sowohl die Geflüchteten selbst, als auch die Unternehmer*innen. Wenn Sie Unternehmer*in sind und ausbilden wollen, informieren wir Sie gerne über die Assistierte Ausbildung, die Einstiegsqualifizierung und Praktika!

 

Am 2. März 2022 lud das „Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ (NuiF) die KAUSA-Landesstelle Brandenburg ein, um sich digital über altbewährte und neue Fördermöglichkeiten für die Ausbildung von Geflüchteten zu informieren.

Zu diesem Zweck waren Frau Thomas und Herrn Hörsten von der Bundesagentur für Arbeit zugeschaltet, die den Zuhörenden einen umfassenden Überblick über die gesetzlich vorgesehenen Förderungsmöglichkeiten verschafften.

Das Sozialgesetzbuch III sieht neben den bereits bekannten Maßnahmen wie die Berufseinstiegsbegleitung, den Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, der Einstiegsqualifizierung, oder der Berufsausbildungsbeihilfe nun neuerdings die Assistierte Ausbildung (AsA) nach §§74-75a SGB III vor. Hier lag der Schwerpunkt der Veranstaltung.

Die AsA, geregelt in §§74-75a SGB III richtet sich an junge Menschen, die in der Regel ohne berufliche Erstausbildung sind und Ausbildungsreife sowie Berufseignung besitzen. Sie sollen in erster Linie erfolgreich in eine duale Ausbildung vermittelt werden (fakultative Vorphase). Aber auch junge Menschen die sich bereits in Berufsausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung befinden können auf die AsA zurückgreifen, wenn der Abbruch oder das Scheitern droht (obligatorische begleitende Phase).

Vorphase kann 6-8 Monate gefördert werden und dient der Standortbestimmung, der Absicherung der Berufswahl, Bewerbungstraining und umfasst auch Praktika. Besonders ist das Ziel der individuellen Ausbildungsstellenakquise für Betrieb und den Teilnehmenden. Ebenso soll bei Formalitäten durch Ausbildungsbegleiter*innen unterstützt werden.

Die begleitende Phase kann grundsätzlich bis zum erfolgreichen Ausbildungsabschluss gefördert werden. Sie dient der Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses oder der Einstiegsqualifizierung und der Vorbereitung des Übergangs in eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Abbau von Bildungs- und Sprachdefiziten und der Vermittlung fachtheoretischer Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnissen. Sie beinhaltete auch eine sozialpädagogische Begleitung der Teilnehmenden.

Es muss allerdings grundsätzlich zu erwarten sein, dass die Teilnehmenden Einstiegsqualifizierung bzw. Ausbildung erfolgreich abschließen- davon profitieren die Teilnehmenden und die Unternehmen.